Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
Im Verkehrszentralregister (umgangssprachlich die sogenannte "Verkehrssünderkartei") werden die im Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer eingetragen. Verwarnungsgelder bis 35,00 Euro bleiben unberücksichtigt, werden also nicht eingetragen.
Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst.
Im Verkehrszentralregister werden im Wesentlichen rechtskräftige beziehungsweise bestandskräftige Entscheidungen erfasst:
- von Fahrerlaubnisbehörden, die die Fahrerlaubnis versagen, entziehen oder neu erteilen (einschließlich sonstiger Maßnahmen nach dem Punktesystem)
- von Bußgeldbehörden, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von mindestens 40,00 Euro oder einem Fahrverbot ahnden
- von Gerichten, die eine Verurteilung wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr aussprechen
Die im Verkehrszentralregister eingetragenen Entscheidungen werden nach Art und Schwere gewichtet, bepunktet und nach bestimmten Fristen gelöscht. Werden bestimmte Punktezahlen erreicht, unterrichtet das Kraftfahrt-Bundesamt das jeweils zuständige Straßenverkehrsamt des Betroffenen. Der Betroffene selbst wird jedoch nicht automatisch benachrichtigt.
Der Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister muss an das Kraftfahrt-Bundesamt gestellt werden. Dies kann über die Meldebehörde der Stadt Neusäß erfolgen oder dirket an das Kraftfahrt-Bundesamt, mit Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises, geschickt werden.
- Personalausweis oder Reisepass
Bei der Beantragung der Auskunft aus dem Verkehrszentralregister bei der Meldebehörde wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro für die Beglaubigung der Unterschrift erhoben.