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Dienstleistung

Ausbildungsgeld für behinderte Menschen (Berufsförderung)

Das Ausbildungsgeld ist eine Leistung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts, die nur von der Bundesagentur für Arbeit für behinderte Menschen erbracht wird. Wenn kein Anspruch auf Übergangsgeld besteht, kann Anspruch auf Ausbildungsgeld bestehen.

Anspruch auf Ausbildungsgeld besteht dem Grunde nach,  wenn als behinderter Mensch

  • erstmalig eine Berufsausbildung absolviert wird oder
  • an einer berufsvorbereitenenden Bildungsmaßnahme teilgenommen wird oder
  • eine individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach § 38a Neuntes Buch im Sozialgesetzbuch durchlaufen wird oder
  • im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Behinderte befindet

Die Höhe des Ausbildungsgeldes hängt von zwei Faktoren ab:

  • Bedarfssatz des Ausbildungsgeldes
  • anzurechnendes Einkommen (wenn es sich um eine berufliche Ausbildung handelt)

Wie bei der Berufsausbildungsbeihilfe sind auch beim Ausbildungsgeld für die Lebenshaltungskosten, die während der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme entstehen, bestimmte Pauschbeträge (am Bedarf orientiert) festgesetzt. Es werden also nicht die individuell anfallenden Kosten, wie zum Beispiel für Miete, Kleidung oder Lebensmittel, übernommen.

Die Höhe des Bedarfs richtet sich nach

  • der Maßnahme, an der die Teilnahme erfolgt (berufliche Ausbildung, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder Grundausbildung oder Leistungen im Eingangsverfahren beziehungsweise Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen)
  • der Art der Unterbringung während der Maßnahme und
  • dem Alter und dem Familienstand.
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Zuständige Stelle
0821 / 3151-910499
E-Mail senden / anzeigen
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