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Dienstleistung

Abwasserbeseitigung

Die auf einem Privatgrundstück verlaufenden Abwasserleitungen unterliegen der Verantwortung des jeweiligen Grundstückseigentümers, der auf eine ordnungsgemäße Funktion und die entsprechende Instandhaltung achten muss.

Ein Teil der privaten Abwasserleitungen einschließlich der Hausanschlussleitungen liegen in der Erde. Eine Beschädigung kann daher meist nicht durch reine Inaugenscheinnahme erkannt werden. Da der Eigentümer jedoch für eventuelle Schäden haftbar wäre, wird empfohlen, die ordnungsgemäße Funktion durch eine regelmäßige Zustandskontrolle der Abwasserleitungen sicherzustellen.

Darüber hinaus führt die Stadt Neusäß in regelmäßigen Abständen sogenannte TV-Untersuchungen durch, bei denen die öffentlichen Kanäle mit einer Kamera befahren werden.

Den nachfolgenden Informationen kann entnommen werden, wie die Pflichten des Eigentümers geregelt sind und was im Schadensfall auf diesen zukommen kann.

Vermeidbare Schäden:


Exfiltration (Austreten von Abwasser ins Erdreich)
Bei der Exfiltration werden Grundwasser und Boden verunreinigt, wodurch das "Lebensmittel Trinkwasser" möglicherweise gefährdet sein kann. Wer eine solche Exfiltration wissentlich oder grob fahrlässig zulässt, kann sich sogar strafbar machen.

Infiltration (Eindringen von Grundwasser in den Kanal)
Bei der Infiltration kommt es zu einer Verdünnung des Abwassers und damit zu einer Verringerung der Reinigungsleistung in der Kläranlage. Im Extremfall kann sogar der Grundwasserspiegel sinken, was negative Auswirkungen auf die Flora und Fauna hat.

Verstopfung durch eindringende Baumwurzeln
Bäume sollten grundsätzlich nicht auf Abwasserleitungen gepflanzt werden, da die Wurzeln leicht in Abwasserrohre eindringen können. Als Folge kann dann eine Behinderung des Wasserabflusses und eine Verstopfung eintreten.

Möglichkeiten der Selbstkontrolle

  • Optische Prüfung

Die optische Untersuchung sollte mindestens alle zehn Jahre von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Dabei wird der Abwasserhausanschluss mit einer Kamera inspiziert und fotografiert.

  • Dichtheitsprüfung

Durch eine sogenannte Druckprüfung mit Wasser oder Luft lässt sich feststellen, ob der Abwasserhausanschluss dicht ist. Über die Ursache und den Umfang eventueller Schäden sagt dieses Verfahren jedoch nichts aus. Die Prüfung sollte von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.

Hinweis: Es empfiehlt sich, dass sich für die oben genannten Prüfungen mehrere Grundstückseigentümer in derselben Straße zusammenschließen, da dadurch Kosten eingespart werden können.

Wartung

Es sollte darauf geachtet werden, dass die Absperrvorrichtungen gegen einen Rückstau regelmäßig von einer Fachfirma gereinigt und gewartet werden. Nur so können böse Überraschungen bei einem Rückstau sicher vermieden werden.

Was ist Rückstau?

Die Stadt Neusäß investiert jedes Jahr kräftig, um das Kanalnetz funktionsfähig zu erhalten. Wenn es jedoch länger und stark regnet, zum Beispiel bei einem Gewitter, kann das örtliche Kanalnetz die gewaltigen Wassermassen nicht schnell genug ableiten. Dann steigt der Wasserspiegel im Kanal an. Teilweise wird dieser dann so hoch, dass das Wasser aus den Schachtdeckeln auf die Straße gedrückt wird.

Dieser Rückstau setzt sich dann zwangsläufig über die Anschlussleitungen in die angrenzenden Gebäude fort. Derart extreme Niederschläge treten zwar nicht sehr häufig auf, sind aber als unbeeinflussbare Naturereignisse nicht auszuschließen. Im Extremfall kann das Wasser auch oberirdische Gebäude bedrohen. Dies muss bei der Planung berücksichtigt werden. Insbesondere gilt dies für Kellerlichtschächte, Kellertreppen und andere Gebäudeöffnungen. Das Fassungsvermögen der Kanäle kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht auf derart außergewöhnliche Regenereignisse ausgelegt werden.

Für Fragen zu dieser Thematik stehen Ihnen die Techniker in der Abteilung Tiefbau zur Verfügung.
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