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Dienstleistung

Gewerbesteuer

Mit der Gewerbesteuer werden Gewerbebetriebe und ihre objektive Ertragskraft besteuert. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer fließen an die Gemeinden.

Besteuerungsgegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag, das ist der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb abzüglich oder zuzüglich bestimmter Beträge. Die Gewinnermittlung erfolgt nach den Regeln des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes.

Hinweis: Zu den Gewerbebetrieben zählen alle gewerblichen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Keine Gewerbesteuer muss für land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, freie Berufe und andere selbstständige Arbeiten geleistet werden.

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Mitarbeiter
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Formular & Online-Prozess
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Verfahrensablauf

Ihre Ansprechpartner:
Frau Julia Kannler (Buchstaben A – C)
Frau Sabine Barth (Buchstaben D – M)
Frau Doris Kaiser (Buchstaben N – Z)

Die Gewerbesteuererklärung muss beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Das zuständige Finanzamt ermittelt den Steuermessbetrag und erlässt daraufhin den Gewerbesteuermessbescheid.

Hinweis: Hat ein Gewerbebetrieb mehrere Niederlassungen in unterschiedlichen Gemeinden, wird der Steuermessbetrag nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt und die Gewerbesteuer in Teilbeträgen von den einzelnen Gemeinden erhoben.

Dieser Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Stadt Neusäß multipliziert und ergibt dann die zu zahlende Gewerbesteuer.

Der Hebesatz in Neusäß beträgt für die Gewerbesteuer 340 %.

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Frist/Dauer

Die fällige Nachzahlung der Gewerbesteuer ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des Gewerbesteuerbescheids zu leisten.

Die Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer sind in vier Raten zu folgenden Terminen fällig:

· 15. Februar
· 15. Mai
· 15. August
· 15. November

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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