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Dienstleistung

Erschließungsbeitrag

Erschließungsbeiträge werden erhoben, wenn erstmalig neue Straßen gebaut werden, z.B. in Neubaugebieten.

Einen Teil dieser Kosten übernimmt stets die Stadt Neusäß. Der verbleibende Aufwand muss jedoch auf die Grundstückseigentümer des betroffenen Gebietes umgelegt werden.

Die rechtlichen Grundlagen zur Errechnung eines Erschließungsbeitrages finden Sie in der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Neusäß

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Mitarbeiter
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Sonstiges

Sofern Zahlungsschwierigkeiten bestehen, bitten wir, nach Erhalt des Erschließungsbeitragsbescheides um Kontaktaufnahme. Im Rahmen eines persönlichen Gespräches informieren wir Sie gerne über die gesetzlichen Möglichkeiten zu evtl. Zahlungserleichterungen.

Gegen den Beitragsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Stadt Neusäß oder Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Die Rechtsmittel haben jedoch keine aufschiebende Wirkung. Der festgesetzte Zahlungsbetrag muss deshalb trotzdem fristgerecht überwiesen werden.

Hinweis: Wenn das Widerspruchsverfahren erfolglos bleibt, steht der Rechtsweg zur Klageerhebung beim Verwaltungsgericht weiterhin offen.

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Rechtsgrundlage
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Satzung
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Zugehörigkeit zu
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