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Dienstleistung

Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage

Wenn in einer vorhandenen Anlage oder Einrichtung eine bestehende Nutzung geändert wird, wird dies als Nutzungsänderung bezeichnet.

Beispiel: Eine Nutzungsänderung liegt zum Beispiel vor, wenn ein bisher als Abstell- oder Hobbyraum genutzter Raum in einen Aufenthaltsraum (Wohnraum) oder ein bisheriger Wohnraum in eine Gaststätte, in ein Büro oder in eine Arztpraxis umgewandelt werden soll.

Die Nutzungsänderung steht grundsätzlich der Errichtung eines Gebäudes gleich. In diesem Sinne muss ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden, es sei denn, die Nutzungsänderung ist verfahrensfrei. Verfahrensfrei ist eine Nutzungsänderung nach Artikel 57 Absatz 4 Bayerische Bauordnung nur wenn:

  • für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen als für die bisherige Nutzung in Betracht kommen oder
  • die Errichtung oder Änderung nach Artikel 57 Absatz 1 oder Absatz 2 Bayerische Bauordnung verfahrensfrei wäre.

Auch bei einer Nutzungsänderung dürfen dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Insbesondere wenn es sich um eine verfahrensfreie Nutzungsänderung handelt, muss der Bauherr prüfen, ob die bestehenden Regelungen eingehalten werden, beispielsweise ob

  • erforderliche Rettungswege vorhanden sind,
  • die Aufenthaltsraumhöhe gewahrt ist,
  • zusätzliche Stellplätze erforderlich und vorhanden sind.

Hinweis: Es ist auch möglich, dass Festsetzungen des Bebauungsplanes, Vorschriften der Landesbauordnung, Denkmalschutzbestimmungen oder sonstige Vorschriften einer Nutzungsänderung entgegenstehen.

Bloße Instandhaltungsarbeiten sind hingegen verfahrensfrei.

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Verfahrensablauf

Es wird empfohlen, sich bei der Bauverwaltung zu erkundigen, ob es sich bei der geplanten Nutzungsänderung um ein verfahrensfreies Vorhaben handelt, oder ob eine Baugenehmigung benötigt wird.

Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Genehmigungen von den zuständigen Behörden eingeholt werden.

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Erforderliche Unterlagen
  • Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag)
  • Nutzungsbeschreibung
  • amtlicher Lageplan mit Nachbarschaftsverzeichnis Maßstab 1:1000
  • Bauzeichnungen
    • Grundrisse

Das Formular "Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag)" steht online zur Verfügung. Der amtliche Lageplan kann bei der Stadt Neusäß beantragt werden.

Sämtliche Unterlagen sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

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Frist/Dauer

Die Dauer des Verfahrens hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, welche Stellen beteiligt werden müssen. In der Regel dauert das Verfahren zwischen einem Monat und vier Monaten.

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Kosten/Leistung

Der Verfahrensgang bei der Stadt Neusäß ist kostenfrei. Die Genehmigungsgebühr wird direkt vom Landratsamt Augsburg erhoben. Diese Stelle kann auch Auskunft über die Höhe der Gebühr geben.

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Sonstiges

Nach der planungsrechtlichen Beurteilung durch die Stadt Neusäß muss das Vorhaben noch dem Landratsamt Augsburg vorgelegt werden.

Das Landratsamt Augsburg überprüft die bauordnungsrechtlichen Belange, insbesondere die Abstandsflächen und den Brandschutz.

Sofern von Seiten des Landratsamtes Augsburg und der Stadt Neusäß keine Einwände bestehen, wird die Genehmigung ausgefertigt.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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