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Dienstleistung

Adoption

Durch Adoption wird rechtlich ein Eltern-Kind-Verhältnis begründet, welches nicht auf leiblicher Abstammung beruht. Die Adoptionsvermittlung (das Zusammenführen eines minderjährigen Kindes mit Adoptionsbewerbern) ist eine Aufgabe des Jugendamts. Die Adoption erfolgt nur, wenn diese dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Kind und dem Annehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht.

Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle:
Überprüfung der Eignung von Adoptionsbewerbern
Beratung bei Auslandsbewerbung
Beratung leiblicher Eltern vor der Adoptionsfreigabe und während des Verfahrens
Adoptionsvermittlung,
Durchführung des Adoptionsverfahrens
Beratung, Begleitung leiblicher Eltern und Adoptiveltern nach Abschluss einer Adoption auf Wunsch
Hilfe bei der Suche nach der Herkunftsfamilie und Unterstützung bei Kontaktaufnahme
Beratung und Mitwirkung bei Stiefeltern- und Verwandtenadoptionen



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Zuständige Stelle
0821 / 3102-2209
E-Mail senden / anzeigen
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Verfahrensablauf
Auf Wunsch erfolgt  persönliche Beratung beim Landratsamt Augsburg und Unterstützung bei dem hierfür zuständigen Fachdienst, Maria Mayr (Mittwoch - Freitag).
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Kosten/Leistung
Die Beratung ist kostenfrei.
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Weitere Hinweise
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