Wohnberechtigungsschein
Mit der Erteilung des Wohnberechtigungsscheins wird sichergestellt, dass eine Sozialwohnung denjenigen Wohnungsuchenden zugute kommt, für die die Wohnung mit Steuermitteln subventioniert wurde. Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt. Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen.
Antragsformulare können vom Landratsamt Augsburg zugesandt werden.