Grundstücksteilung
Bei der Teilung eines Grundstücks wird ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbstständiges Grundstück eingetragen.
Seit dem 20. Juli 2004 wird für die Teilung eines Grundstücks in der Regel keine planungsrechtliche Teilungsgenehmigung mehr benötigt.
Durch die Teilung eines Grundstücks innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans dürfen jedoch keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen. Aus diesem Grund wird die Stadt Neusäß vorab von jeder beantragten Teilung im Stadtgebiet durch das Vermessungsamt Augsburg informiert.
Sonderfälle
Wenn das Grundstück in einem Umlegungsgebiet, Sanierungsgebiet beziehungsweise städtebaulichen Entwicklungsbereich liegt oder von einem eingeleiteten Enteignungsverfahren betroffen ist, muss die Grundstücksteilung auch weiterhin von der Gemeinde beziehungsweise Enteignungsbehörde genehmigt werden.