Navigation und Service

Volltextsuche auf: https://www.neusaess.de
change language | english
change language | english
Ansicht Neusässer Rathaus
Volltextsuche auf: https://www.neusaess.de

Dienstleistung

Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung

Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeordnung geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Aus diesem Grund hat jeder Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten. Allerdings sind die Tätigkeiten der zuständigen Behörde anzuzeigen. Örtlich zuständig ist die Gemeinde, in deren Bereich das Gewerbe begonnen wird. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

Unter Gewerbe ist jede Tätigkeit zu verstehen, die selbstständig, auf eigene Rechnung, in eigenem Namen und dauerhaft ausgeübt wird. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird, die Absicht muss jedoch vorhanden sein. Damit die Tätigkeit als Gewerbe eingestuft werden kann, muss sie gesellschaftlich anerkannt sein.

Darüber hinaus gibt es weitere Tätigkeiten, die nicht zum Gewerbe gehören. Das sind insbesondere die freien Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) und weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Die Urproduktion (zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) und die wissenschaftliche Unternehmensberatung sind kein Gewerbe. Die Verwaltung eigenen Vermögens gehört in der Regel ebenfalls nicht dazu.

Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (zum Beispiel Immobilienmarkler oder Gastgewerbe) und bei handwerklichen Tätigkeiten ist neben der Gewerbeanmeldung außerdem eine Gewerbeerlaubnis beziehungsweise eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.

Anzeigepflichtig sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.

Gewerbeummeldung

Eine Gewerbeummeldung muss erfolgen, wenn der Sitz des Gewerbes innerhalb des Stadtgebietes Neusäß verlegt wird oder die angezeigten Tätigkeiten sich verändern.

Anzeigepflichtig sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.

Gewerbeabmeldung

Die Gewerbeabmeldung muss erfolgen, wenn das Gewerbe aufgegeben wird oder der Sitz des Gewerbes in ein anderes Gemeindegebiet verlegt wird. Das Gewerbe muss dann in der neuen Gemeinde wieder angemeldet werden.

Anzeigepflichtig sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.
^
Mitarbeiter
^
Team
^
Formulare & Online-Prozesse
^
Verfahrensablauf

Die Gewerbeanmeldung, -ummeldung, oder -abmeldung muss schriftlich bei der Stadt Neusäß vorgenommen werden. Der bundeseinheitliche Vordruck muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

Wenn die Gewerbemeldung nicht durch den Gewerbetreibenden selbst, sondern durch einen geschäftsführenden Gesellschafter oder einen gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Gewerbemeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht sowie das Ausweisdokument des Vollmachtgebers.

Die Stadt Neusäß als Gewerbebehörde bescheinigt den Empfang der Gewerbemeldung (sogenannter Gewerbeschein) und verständigt folgende Stellen: Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Eichamt, Registergericht, Landesverband der Berufsgenossenschaften, Statistisches Landesamt sowie das Arbeitsamt.

^
Erforderliche Unterlagen

Gewerbeanmeldung

  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
  • bei im Handels-, Vereins-, oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen: aktueller Registerauszug
  • bei einer GmbH in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung aufgenommen werden soll
  • gegebenenfalls etwaige Erlaubnisse

Gewerbeummeldung

Gewerbeabmeldung

^
Frist/Dauer
Die Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung muss jeweils zeitnah bei der Gewerbebehörde der Stadt Neusäß angezeigt werden.
^
Kosten/Leistung

Gewerbeanmeldung

  • Einzelunternehmen: 25,00 Euro
  • eingetragener Kaufmann (eK): 25,00 Euro
  • Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR): 25,00 Euro pro Gesellschafter
  • offene Handelsgesellschaft (OHG): 25,00 Euro pro Gesellschafter
  • Kommanditgesellschaft: 25,00 Euro pro Komplementär
  • Kapitalgesellschaften: 40,00 Euro

Gewerbeummeldung

  • Gewerbe aller Art: 15,00 Euro

Gewerbeabmeldung

  • Gewerbe aller Art: 15,00 Euro
^
Rechtsgrundlage
^
Zugehörigkeit zu
Direkt nach oben