Vorhang auf, Alltag aus.
- Gewinnen und genießen Sie einen besonderen Abend in Ihrer Stadthalle Neusäß!
- Wir verlosen fünf Kulturgenuss-Pakete im Wert von jeweils bis zu 150,- €!
- Ein Paket beinhaltet zwei Tickets für eine Vorstellung Ihrer Wahl aus einer Auswahl an Theater/Konzert/Show-Veranstaltungen und eine kleine Erfrischung mit Snack in der Pause.
- Gegebenenfalls müssen Sie auf "Inhalte freigeben" klicken um das Gewinnspiel-Formular ausfüllen zu können. Sollte das Formular in Ihrer Web-Ansicht nicht optimal dargestellt werden, können Sie es über den folgenden Button öffnen:
Teilnehmen darf jede volljährige, natürliche Person. Das Gewinnspiel läuft jährlich vom 1. Juni bis 31. Mai des Folgejahres. Die Gewinner wählen die Tickets aus einer von der Stadt Neusäß vorgegebenen Veranstaltungsübersicht, die Plätze werden durch die Stadt Neusäß zugewiesen.
Das Genusspaket umfasst Canapés, die vom Stadthallengastronom zusammengestellt werden, sowie zwei Gläser Sekt. Alternativ ist eine alkoholfreie Variante verfügbar.
Die Teilnehmer können nur im eigenen Namen und pro Gewinnspielzeitraum nur einmal teilnehmen. Eine Barauszahlung des Gewinnwertes und ein Umtausch sind ausgeschlossen. Kann der Gewinn nicht wahrgenommen werden, verfällt er ersatzlos. Der Gewinn ist nicht übertragbar.
Etwaige Folgekosten, z. B. für Anreise oder Übernachtung, tragen die Gewinner selbst.
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist wahrheitsgemäß Namen und Adresse anzugeben, sowie eventuell weitere persönliche Daten, die zur Ermittlung des Gewinners und zur Übermittlung eines potenziellen Gewinns notwendig sind. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch die Stadt Neusäß. Die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail oder postalisch. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist, verfällt der Gewinn ohne Ersatzansprüche.
Die Stadt Neusäß erhebt personenbezogene Daten (z. B. Name, Adresse) ausschließlich zur Abwicklung des Gewinnspiels. Die Daten werden vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht.
Die Stadt Neusäß übernimmt keine Haftung für Schäden, die Teilnehmenden oder Dritten durch die Annahme und/ oder Nutzung des Gewinns entstehen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Stadt Neusäß behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Das Genusspaket umfasst Canapés, die vom Stadthallengastronom zusammengestellt werden, sowie zwei Gläser Sekt. Alternativ ist eine alkoholfreie Variante verfügbar.
Die Teilnehmer können nur im eigenen Namen und pro Gewinnspielzeitraum nur einmal teilnehmen. Eine Barauszahlung des Gewinnwertes und ein Umtausch sind ausgeschlossen. Kann der Gewinn nicht wahrgenommen werden, verfällt er ersatzlos. Der Gewinn ist nicht übertragbar.
Etwaige Folgekosten, z. B. für Anreise oder Übernachtung, tragen die Gewinner selbst.
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist wahrheitsgemäß Namen und Adresse anzugeben, sowie eventuell weitere persönliche Daten, die zur Ermittlung des Gewinners und zur Übermittlung eines potenziellen Gewinns notwendig sind. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch die Stadt Neusäß. Die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail oder postalisch. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist, verfällt der Gewinn ohne Ersatzansprüche.
Die Stadt Neusäß erhebt personenbezogene Daten (z. B. Name, Adresse) ausschließlich zur Abwicklung des Gewinnspiels. Die Daten werden vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht.
Die Stadt Neusäß übernimmt keine Haftung für Schäden, die Teilnehmenden oder Dritten durch die Annahme und/ oder Nutzung des Gewinns entstehen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Stadt Neusäß behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.