Öffentliche Zustellung
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung nach Art. 15 Bayerisches Verwaltungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG)
07.08.2026
1. Behörde, für die öffentlich zugestellt wird: Stadt Neusäß
2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten: Frau Sabine Kling, Montgelassstraße 33, 81679 München
3. Datum und Geschäftszeichen des öffentlich zuzustellenden Dokumentes: 07.08.2026, 04-7127-55/001
4. Das Dokument kann eingesehen werden bei der Stadtverwaltung Neusäß, Steuerverwaltung, Zimmer 155, Hauptstraße 28, 86356 Neusäß
Das oben genannte Dokument kann zu den Besuchszeiten der Stadt Neusäß vom Zustellungsadressaten selbst oder einer Bevollmächtigten/einem Bevollmächtigten an der benannten Stelle eingesehen werden. Die Berechtigung ist durch Vorlage eines Ausweises und Vollmacht nachzuweisen.
Hinweise
Das oben genannte Dokument wird öffentlich zugestellt. Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestel