Wichtige Information zur Grundsteuer


Die Stadt Neusäß kann eine Umschreibung des Eigentums erst vornehmen, sobald der entsprechende Grundlagenbescheid vom Finanzamt auf den neuen Eigentümer ausgestellt wurde. Daher wird die Grundsteuer auch im Jahr 2026 weiterhin zu den regulären Fälligkeitsterminen vom bisherigen Eigentümer abgebucht.

Eine eventuell zu viel gezahlte Grundsteuer wird im Rahmen der Umschreibung automatisch erstattet.