Versand/Ausgabe der Briefwahlunterlagen


Hintergrund: Am 16.07.2025 erfolgte eine Änderung der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) sowie die dadurch bedingten Folgeänderungen der Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung (GLKrWBek). Hierbei wurde neu geregelt, dass die Ausgabe von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen erst ab dem 20. Tag vor dem Wahltag (16.02.2026) erfolgen darf.

Nach Ihrer Briefwahl können Sie die Wahlbriefe entweder bei der Deutschen Post aufgeben (innerhalb Deutschlands portofrei) oder in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Bitte berücksichtigen Sie die Postlaufzeiten für eine rechtzeitige Zustellung bis zum Wahltag. Wahlbriefe sollten spätestens am Donnerstag, den 05.03.2026, bei der Deutschen Post eingeliefert werden, damit eine Zustellung bis zum Wahltag sichergestellt ist. Alle bis Sonntag, 08.03.2026, 18.00 Uhr, bei der Stadt Neusäß eingehenden Wahlbriefe werden bei der Wahl berücksichtigt.

Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen ist frühestens ab Montag, 16.02.2026, bis längstens einschließlich Freitag, 06.03.2026 (15.00 Uhr), im Rathaus Neusäß möglich. Sofern gewünscht, können Sie mit den ausgehändigten Briefwahlunterlagen sofort in bereitgestellten Wahlkabinen wählen.