Halbseitige Sperrung in Westheim
18.11.2025
Aufgrund einer privaten Baumaßnahme kommt es bis Februar zu einer halbseitigen Sperrung der Von-Rehlingen-Straße in Westheim. Das Überfahren der durchgezogenen Fahrbahnmarkierung ist in diesem Bereich zulässig, da die Baustelle ein unbewegliches Hindernis darstellt. Es gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit hat die Stadt einen gesonderten Fußgängerweg eingefordert, damit insbesondere Schülerinnen und Schüler ihren Schulweg ohne Gefährdung nutzen können.