Informationen zur Grundsteuer ab 1. Januar 2025
Warum wird die Grundsteuer neu berechnet?
Bisher wurde der Grundsteuermessbetrag für ein Grundstück auf Basis seines jeweiligen Einheitswerts ermittelt, der sich auf den Grundstückswert im Jahr 1964 (alte Bundesländer), bzw. 1935 (neue Bundesländer) bezog. Das Bundesverfassungsgericht hat wegen dieser veralteten Einheitswerte im April 2018 entschieden, dass die Grundsteuer nicht mehr verfassungsgemäß ist. Die Übergangsfrist zur Neuregelung endet am 31. Dezember 2024.
In Bayern werden künftig nach dem Flächenmodell die Grundstücks- und Gebäudeflächen als alleinige Bemessungsgrundlagen herangezogen, der Wert des Grund und Bodens spielt dabei keine Rolle mehr. Die Ermittlung der Grundsteuer soll zukünftig für die Bürgerinnen und Bürger einfacher und damit nachvollziehbarer sein.
Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt
Seit 2022 waren alle Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Auf Basis dieser Erklärung hat das Finanzamt den „Grundsteuermessbetrag Hauptveranlagung auf den 1.1.2025“ ermittelt.
Bitte prüfen Sie Ihren Grundsteuermessbescheid: Stimmen die dort berücksichtigten Grund-, Wohn- und Nutzflächen?
Bei Zweifeln über die Höhe des Messbetrags wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt. Den Antrag auf Änderungen beim Finanzamt finden Sie hier.
Die Stadt Neusäß ist an die Feststellungen im Messbescheid des Finanzamtes gebunden und hat keine Änderungsmöglichkeit. Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung des Messbetrages liegen ausschließlich dem Finanzamt vor. Die Stadtverwaltung hat keinen Zugriff auf diese Daten und ist lediglich für die Erhebung der Steuer auf Basis des Messbetrags zuständig.
Alle weiteren Informationen sowie Kontaktdaten bei Fragen finden Sie unter www.neusaess.de/grundsteuer.