Müllgebühren und Abfallbeseitigung ab 2025

SEPA-Mandate für Abfallgebühren müssen nicht gekündigt werden

Anfang Dezember 2024 erhielten alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer die neuen Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung ab 01.01.2025 direkt vom AWB.

Bestehende SEPA-Mandate für die Abfallgebühren, die Sie bisher der Stadt Neusäß erteilt haben, müssen von Ihnen nicht gelöscht werden. Diese laufen automatisch zum 31.12.2024 aus.

SEPA-Mandate für Abwassergebühren oder Grundsteuern gelten auch über den 31.12.2024 hinaus. Diese Zahlungen gehen weiterhin an die Stadt Neusäß. Lediglich die Abfallgebühren werden dann nicht mehr von der Stadt Neusäß eingezogen.

Lediglich Daueraufträge für die Abfallgebühren, die Sie bei der Bank erteilt haben, müssen von Ihnen bei der Bank gelöscht werden. Ab 2025 sind sämtliche Abfallgebühren direkt an den AWB zu leisten.

Daueraufträge für Abwassergebühren oder Grundsteuern sind hiervon nicht betroffen. Diese Zahlungen gehen weiterhin an die Stadt Neusäß.

Online-Bürgerportal

Für alle Anliegen rund um die Abfallwirtschaft (einschließlich der Beantragung der Sperrmüllabholung, Mülltonnenanmeldung, -abmeldung oder -ummeldung, Reklamation nicht geleerter Tonnen) hat der AWB ein Online-Bürgerportal eingerichtet. Dieses finden Sie unter folgender Adresse:

https://buergerportal.awb-landkreis-augsburg.de/

Der Bürgerservice des AWB hilft bei allen Anliegen rund um die Abfallwirtschaft im Landkreis Augsburg auch telefonisch unter 0821/3102-3211 weiter.