Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 150 „Siegfriedstraße (Ost)“ im Stadtteil Alt-Neusäß
Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Das Plangebiet umfasst das Gebiet nördlich der Dietrichstraße, östlich der Utestraße, westlich der Volkerstraße und reicht im Süden bis an die Alberichstraße.
Mit Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses vom 16.01.2024 wurden der Bebauungsplanentwurf und die Begründung vom 15.12.2023 mit den in der Sitzung beschlossenen Änderungen anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Zu diesem Zweck lag der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textliche Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) in der Fassung vom 16.01.2024 in der Wartezone des Bauamtes (Rathaus, 2. Stock) der Stadt Neusäß, Hauptstraße 28, in der Zeit vom Montag, dem 15. April 2024 bis einschließlich Freitag, den 17. Mai 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 11. April 2024 frühzeitig an der Planung beteiligt (§ 4 Abs. 1 BauGB).
Mit Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses vom 17.09.2024 wurden der Bebauungsplanentwurf und die Begründung vom 17.09.2024 anerkannt und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Zu diesem Zweck liegt der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textliche Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) in der Fassung vom 17.09.2024 in der Wartezone des Bauamtes (Rathaus, 2. Stock) der Stadt Neusäß, Hauptstraße 28, in der Zeit vom
Montag, dem 11. November 2024 bis einschließlich Freitag, den 13. Dezember 2024
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Stadtverwaltung der Stadt Neusäß ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr geöffnet. Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt Neusäß unter Amtliche Bekanntmachungen | Stadt Neusäß (neusaess.de) abgerufen werden. Jedermann hat die Möglichkeit die Planung einzusehen, sich zu äußern und Anregungen vorzubringen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen per Post (Stadt Neusäß, Hauptstraße 28, 86356 Neusäß), in Textform (E-Mail: planung(at)neusaess.de) oder während der Dienststunden (nach vorheriger Terminvereinbarung unter oben genannter E-Mail oder der Rufnummer 0821/4606-255) zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Neusäß den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Auf Wunsch wird der Planentwurf erläutert. Auskunft erhalten Sie während der Parteiverkehrszeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung auch außerhalb der Parteiverkehrszeiten im Zimmer 209, per E-Mail unter planung(at)neusaess.de oder unter der Rufnummer (0821) 4606-255.
Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 150 „Siegfriedstraße (Ost)“ liegen folgende wesentliche Umweltinformationen vor, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung eingesehen werden können:
- Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 22.05.2024
Überflutungen durch wild abfließendes Wasser, Altlasten und Bodenschutz, Niederschlagswasser
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.