Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 152 „Winterstraße“ im Stadtteil Westheim
Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Das Plangebiet umfasst das Gebiet nördlich und südlich der Winterstraße sowie die Grundstücke nördlich der Straße Am Kobelgraben.
Mit Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses vom 18.06.2024 wurden der Bebauungsplanentwurf sowie der Textteil vom 18.06.2024 mit den in der Sitzung beschlossenen Änderungen anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Zu diesem Zweck liegt der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textliche Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) in der Fassung vom 18.06.2024 in der Wartezone des Bauamtes (Rathaus, 2. Stock) der Stadt Neusäß, Hauptstraße 28, in der Zeit vom
Montag, dem 12. August 2024 bis einschließlich Freitag, den 13. September 2024
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Stadtverwaltung der Stadt Neusäß ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr geöffnet. Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt Neusäß unter Amtliche Bekanntmachungen | Stadt Neusäß (neusaess.de) abgerufen werden. Jedermann hat die Möglichkeit die Planung einzusehen, sich zu äußern und Anregungen vorzubringen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen per Post (Stadt Neusäß, Hauptstraße 28, 86356 Neusäß), in Textform (E-Mail: planung(at)neusaess.de) oder während der Dienststunden (nach vorheriger Terminvereinbarung unter oben genannter E-Mail oder der Rufnummer 0821/4606-255) zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Neusäß den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Auf Wunsch wird der Planentwurf erläutert. Auskunft erhalten Sie während der Parteiverkehrszeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung auch außerhalb der Parteiverkehrszeiten im Zimmer 209, per E-Mail unter planung(at)neusaess.de oder unter der Rufnummer (0821) 4606-255.
Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.