Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 134 „Östlich der Hindenburgstraße“ im Stadtteil Westheim;
Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat Neusäß hat in seiner Sitzung vom 28. Mai 2019 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss vom 17. Mai 2018 insoweit zu ändern als der Umgriff des künftigen Bebauungsplanes geringfügig erweitert wird. Die Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses wurde im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Neusäß, der Heimatstimme Nr. 7 vom 03.07.2019, amtlich bekannt gemacht.
Der Stadtrat Neusäß hat in seiner Sitzung vom 29. September 2022 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss vom 17. Mai 2018, geändert mit Beschluss vom 28. Mei 2019, insoweit zu ändern als der Umgriff des künftigen Bebauungsplanes deutlich reduziert wird. Die Bauleitplanung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Grundstücke entlang der Hindenburgstraße. Die Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses wurde im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Neusäß, der Heimatstimme Nr. 11 vom 03.11.2023, amtlich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan soll nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren mit zusätzlicher frühzeitiger Beteiligung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden (§ 13 a Abs. 3 BauGB).
Im Zuge der Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit auf diese Punkte hingewiesen und bekannt gemacht, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
Mit Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses vom 12.10.2023 wurden der Bebauungsplanentwurf und die Begründung vom 12.10.2023 anerkannt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB beschlossen.
Zu diesem Zweck liegt der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textliche Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) i. d. F. des Beschlusses des Planungs- und Umweltausschusses vom 12.10.2023 in der Wartezone des Bauamtes (Rathaus, 2. Stock) der Stadt Neusäß, Hauptstraße 28, in der Zeit vom
Montag, dem 13. November 2023 bis einschließlich Donnerstag, den 14. Dezember 2023
während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Unterlagen können auf der Homepage der Stadt Neusäß unter www.neusaess.de/Bekanntmachungen abgerufen werden. Jedermann hat die Möglichkeit die Planung einzusehen, sich zu äußern und Anregungen vorzubringen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Auf Wunsch wird der Planentwurf erläutert. Auskunft erhalten Sie während der Parteiverkehrszeiten im Zimmer 209.