Einleitung der Umlegung „Ottmarshausen - Nördlich des Grundwegs"
Gemarkung Ottmarshausen, Stadt Neusäß


Umlegungsbeschluss

Aufgrund der Anordnung der Umlegung durch Beschluss des Stadtrates Neusäß vom 2. Februar 2023 und der Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung der Stadt Neusäß auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Augsburg vom 2. Februar 2023 wird nach Anhörung der Eigentümer gemäß § 47 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. 1 S. 3634), in der jeweils geltenden Fassung, für das Gebiet des Bebauungsplans „BP-Nr. 145 "Nördlich des Grundwegs" im Stadtteil Ottmarshausen" die Umlegung eingeleitet.

Die Umlegung führt die Bezeichnung „Ottmarshausen - Nördlich des Grundwegs".

Im Umlegungsgebiet liegen

- die Flurstücke 159/9, 159/10, 159/11, 159/12, 159/13, 159/14; 159/15, 166/2, 167/1, 168/1, 171/9, 173/29, 173/30, 179/1, 180/1, 181/1, 182/1 der Gemarkung Ottmarshausen ganz.

Das Umlegungsgebiet wird begrenzt:

Das Umlegungsgebiet liegt am nördlichen Rand des Siedlungsgebiets von Ottmarshausen und umfasst den Bereich nördlich des in Ost-West-Richtung verlaufenden Grundwegs. Im Westen wird das Umlegungsgebiet durch den Aystetter Straße begrenzt.

Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist in der anliegenden Übersichtskarte dargestellt. Die Übersichtskarte ist Bestandteil des Umlegungsbeschlusses.

Das Umlegungsverfahren ist einzuleiten, damit im Rahmen der Bodenordnung nach §§ 45 ff BauGB nach Lage, Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung des Umlegungsgebietes zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Der bisherige Grundstückszuschnitt und die mangelnde Erschließung lassen eine derartige Nutzung nicht zu.

Einsichtnahme in die Übersichtskarte:

Die Übersichtskarte zum Umlegungsbeschluss liegt in der Zeit

vom 15. Mai 2023 bis 14. Juni 2023

im Rathaus der Stadt Neusäß, Hauptstraße 28, 86356 Neusäß während der Dienststunden öffentlich aus.