Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 148 „Helen-Keller-Weg“ im Stadtteil Alt-Neusäß
Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB


Der Stadtrat Neusäß hat in seiner Sitzung vom 29. September 2022 beschlossen, für das Gebiet im Bereich des Helen-Keller-Weges im Stadtteil Alt-Neusäß einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Neusäß, der Heimatstimme Nr. 11 vom 03.11.2022, amtlich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan soll nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden (§ 13 a Abs. 3 BauGB).

Im Zuge der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde nochmals auf diese Punkte hingewiesen und bekannt gemacht, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann, da keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB stattgefunden hat.

Mit Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses vom 18.10.2022 wurden der Bebauungsplanentwurf und die Begründung vom 18.10.2022 anerkannt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Zu diesem Zweck lag der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textliche Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) i. d. F. des Beschlusses des Planungs- und Umweltausschusses vom 18.10.2022 in der Wartezone des Bauamtes (Rathaus, 2. Stock) der Stadt Neusäß, Hauptstraße 28, in der Zeit vom Freitag, dem 11. November 2022 bis einschließlich Mittwoch, den 14. Dezember 2022 öffentlich aus.

Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 23.03.2023 beschlossen, den Umgriff des Bebauungsplanes zu verringern.  Die Bauleitplanung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Grundstücke nördlich des Helen-Keller-Weges.

Der konkrete Umgriff des künftigen Bebauungsplanes ist im nachstehend abgedruckten Lageplan strichliert umrandet. Dieser Lageplan ist wesentlicher Bestandteil dieser Bekanntmachung. Die laufende Nummer des Bebauungsplanes und die Gebietsbezeichnung bleiben unverändert.

Mit Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses vom 23.03.2023 wurden der Bebauungsplanentwurf und die Begründung vom 27.02.2023 anerkannt und die Durchführung deserneuten Verfahrens nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, nachdem im Rahmen der Abwägung der Stellungnahmen der Bebauungsplan in verschiedenen Punkten ergänzt und überarbeitet wurde.

Zu diesem Zweck liegt der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textliche Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) i. d. F. des Beschlusses des Planungs- und Umweltausschusses vom 23.03.2023 in der Wartezone des Bauamtes (Rathaus, 2. Stock) der Stadt Neusäß, Hauptstraße 28, in der Zeit vom

Montag, dem 15. Mai 2023 bis einschließlich Freitag, den 16. Juni 2023

während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt Neusäß unter www.neusaess.de/Aktuelles abgerufen werden. Jedermann hat die Möglichkeit die Planung einzusehen, sich zu äußern und Anregungen vorzubringen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Auf Wunsch wird der Planentwurf erläutert. Auskunft erhalten Sie während der Parteiverkehrszeiten im Zimmer 209 oder 204.

Zur Einsichtnahme ist zwingend eine telefonische (0821/4606-250 oder -255) oder online Terminvereinbarung erforderlich. Auf diese Möglichkeit wird auch an geeigneter Stelle (Eingangstür, Homepage) zusätzlich hingewiesen. Bei Bedarf können Bedenken und Anregungen im Termin zu Protokoll gegeben werden.

Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 148 „Helen-Keller-Weg“ liegen folgende wesentliche Umweltinformationen vor, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung eingesehen werden können:

Stellungnahme Landratsamt Augsburg, Bauordnung, Bauleitplanung vom 12.12.2022

Allgemeine Hinweise und Ergänzungen

Stellungnahme Landratsamt Augsburg, Immissionsschutz vom 09.12.2022

Verkehr-, Gewerbe-. Kinder und Freizeitlärm, Luftreinhaltung

Stellungnahmen Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 13.12.2022

Allgemeine Hinweise

Handwerkskammer für Schwaben vom 12.12.2022

Konflikt zwischen Gewerbe und Wohnbebauung

DB AG – DB Immobilien vom 23.01.2023

Überplante Bahngrundstücke

Schalltechnische Untersuchung des Büro BEKON i.d.g.F