Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 138 „Obere Mähder“ im Stadtteil Hainhofen;
Veränderung des Umgriffes und Aufhebung der Veränderungssperre nach §17 Abs. 4 BauGB


Der Stadtrat Neusäß hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 beschlossen, den Umgriff des Bebauungsplanes zu verringern. Künftig sind die bebauten Grundstücke nicht mehr im Umgriff dieses Bebauungsplanes enthalten.

Der konkrete Umgriff des künftigen Bebauungsplanes ist im nachstehenden Lageplan strichliert umrandet. Dieser Lageplan ist wesentlicher Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Die Ziele des Bebauungsplanes werden dahingehend modifiziert, dass die Erforderlichkeit von öffentlichen Betreuungseinrichtung nicht mehr Planungsgegenstand ist. Die übrigen Planungsziele gelten unverändert fort.

Der Stadtrat Neusäß hat ebenfalls mit Beschluss vom 30.03.2023 die Veränderungssperre aufgehoben, da die Voraussetzungen für ihren Erlass weggefallen sind.

Aus diesen Gründen hat der Stadtrat Neusäß am 30.03.2023 folgende Aufhebungssatzung beschlossen:

Satzung der Stadt Neusäß vom 02.05.2023 über die Aufhebung der Veränderungssperre im Stadtteil Hainhofen für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 138 "Obere Mähder"

Der Stadtrat Neusäß hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 aufgrund des § 17 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I, Seite 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04. Januar 2023 (Bundesgesetzblatt 2023 I, Nr. 6) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) vom 22. August 1998 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 796), zuletzt geändert durch § 9 des Gesetzes vom 09. Dezember 2022 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 674) folgende Satzung beschlossen:


§ 1

Gegenstand der Veränderungssperre


Der Stadtrat Neusäß hat in seiner Sitzung am 31.03.2020 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 138 „Obere Mähder“ im Stadtteil Hainhofen aufzustellen.

Zur Sicherung der Planung wurde für dieses Gebiet eine Veränderungssperre erlassen.

Die Geltungsdauer der Satzung der Stadt Neusäß vom 01.10.2020 über die Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 138 „Obere Mähder“ wurde mit Beschluss des Stadtrates Neusäß vom 28.07.2022 gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängert.


§ 2

Räumlicher Geltungsbereich

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf die Grundstücke Fl.-Nrn. 674/18, 674/20, 236/1, 236/5, 236/2 ,236/6 ,237/1, 237, 238, 239, 1, 3, 240, 241/18, 241/13, 241/20, 241/19, 241/21, 241/5, 241/16, 241/4, 241/12, 241/7, 241/8, 241/9, 5/1, 5/2, 241/10, 241/11, 241/6, 6, 241/1, 241/15, 241/3, 243/1, 243, 243/3, 243/2, 6/2, 20/3, 20/5, 20/6, 20/7, 23/2, 23/1, 7/2, 8, 13, 9, 15, 22/3, 18/1, 18/2, 18, 20/2, 20, 20/1, 20/8, 20/4, jeweils Gemarkung Hainhofen.


§ 3

Aufhebung der Veränderungssperre


Mit Beschluss vom 30.03.2023 hat der Stadtrat Neusäß die Veränderungssperre aufgehoben.

§ 4

In-Kraft-Treten

Die Aufhebung Veränderungssperre tritt am Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Neusäß in Kraft.