Lärmaktionsplanung an Schienenwegen


Die Lärmaktionsplanung sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten wird sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Kommunen die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

www.laermaktionsplanung-schiene.de.