Tauschaktion „Führerschein gegen ÖPNV-Ticket“
02.01.2023
Voraussetzung ist die freiwillige und endgültige Abgabe des Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt Augsburg, Außenstelle Gersthofen.
Bei Vorlage einer von der Fahrerlaubnisbehörde bestätigten Verzichtserklärung und des gekauften AVV-Tickets „Mobil-Abo 9 Uhr (Geltungsbereich im Innenraum Zonen 10-20)“ im Rathaus Neusäß, wird der Wert des ÖPNV-Tickets erstattet.
Diese Aktion ist zunächst auf das Jahr 2023 begrenzt.
Für Rückfragen steht das Ordnungsamt (0821/4606-200 bzw. ordnungsamt(at)neusaess.de) zur Verfügung.