Bis zum 31. Januar 2023 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag 1. Januar 2022) von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben.
Um Fehler beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung zu vermeiden, hat Amtsleiter Stefan Ruess vom Finanzamt Augsburg-Land folgende Tipps: