Sicherung der Gehbahnen im Winter


Städtischer Winterdienst

Das Räumen und Streuen der Straßen erfolgt wie bisher in der Reihenfolge der Verkehrsbedeutung nach einem genauen Plan. Der städtische Räum- und Streudienst beginnt im Bedarfsfall um 3.00 Uhr. Innerorts besteht Räum- und Streupflicht nur an verkehrswichtigen und zugleich gefährlichen Straßenstellen. Beides ist in Nebenstraßen nicht der Fall, deshalb besteht für die Stadt Neusäß hier keine Räum- und Streupflicht. Bei längeren winterlichen und schneereichen Phasen werden aber auch Nebenstraßen geräumt. Dies erfolgt jedoch erst nach den Hauptverkehrsstraßen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung der Stadt Neusäß handelt und ein Befahren der Nebenstraßen für Räumfahrzeuge nur möglich ist, wenn diese frei von parkenden Fahrzeugen sind. Es wird um Verständnis gebeten, dass es bei der Durchführung des städtischen Winterdienstes leider nicht vermieden werden kann, dass mitunter Grundstückseinfahrten und andere Zugänge zugeräumt werden. Insbesondere kann nicht verlangt werden, dass zugeräumte Einfahrten wieder freigeräumt werden. Die Stadt hält vor der Zufahrt zum Bauhofgelände, Daimlerstraße 21, Splittvorrat bereit. Die sicherungspflichtigen Anlieger können das zum Streuen notwendige Splittmaterial für ihren Wohnhausbereich kostenlos abholen. Darüber hinaus sind im gesamten Stadtgebiet Streugutkästen zur Splittentnahme aufgestellt.