Stromzählerablesung im Gebiet der LEW Verteilnetz GmbH


Wer seinen Zählerstand selbst ablesen möchte, kann dem Ortsbevollmächtigten den Zählerstand an der Haustür oder im Nachgang beispielsweise telefonisch mitteilen. Möglich ist auch, den Ortsbevollmächtigen Zugang zum Zähler gewähren und den Stromzähler wie gewohnt ablesen zu lassen. In diesem Fall muss der Kunde nichts weiter unternehmen. Trifft der Ortsbevollmächtigte den Kunden nicht an, hinterlässt er eine Karte mit Informationen, um den Zähler selbst abzulesen.

In Orten ohne zuständige Ortsbevollmächtigte wird LVN die Haushalte direkt per Brief informieren und um eine Selbstablesung bitten. Die Ableser werden verstärkt mit einer Handy-App anstatt gedruckter Ableselisten unterwegs sein. Für die Kundinnen und Kunden ändert sich dadurch nichts.

Die Ortsbevollmächtigten können sich ausweisen. Wer Zweifel an der Befugnis der Ableser hat, kann sich unter der kostenfreien Rufnummer 0800 539 638 1 von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr rückversichern.

Von welchem Stromlieferanten die Haushalte den Strom beziehen, spielt bei der Ablesung keine Rolle. Der abgelesene aktuelle Zählerstand wird an den jeweiligen Stromlieferanten für die individuelle Stromverbrauchsabrechnung weitergeleitet.