Richtlinien für den Bahnausbau Ulm-Augsburg

Politik formuliert eine gemeinsame Resolution für die Region

1. Der Bahnausbau Ulm-Augsburg wird befürwortet, weil damit ein wichtiger Beitrag zu einem attraktiveren Schienenverkehr in Bayern geleistet wird.

2. Die Trassenauswahl muss durch die Deutsche Bahn nach objektiven Kriterien vorgenommen werden.

3. Für Fragen des Lärmschutzes ist der Bund zuständig. Die Neubaustrecke muss Lärmschutz nach den Standards der Lärmvorsorge erhalten. Entlang der Bestandsstrecke muss durch den Bund ebenfalls Schallschutz nach den Standards der Lärmvorsorge erfolgen.

4. lm Zuge des Projektes sind alle SPNV-Stationen entlang der bestehenden Strecke durch den Bund barrierefrei auszubauen.

5. Der SPNV auf der Bestandsstrecke soll nach Inbetriebnahme des Projektes nach den Vorgaben der Verkehrlichen Aufgabenstellung attraktiver gestaltet werden. Die wichtigsten Verbesserungen sind
·  ein 30-Minuten-Takt von Augsburg nach Ulm,
·  ein exakter 15-Minuten-Takt im Vorortverkehr von Augsburg und
·  die Prüfung der zusätzlichen Halte Augsburg-Hirblingerstraße, Biburg-Vogelsang, Burlafingen und Neu-Ulm Industrie.

6. Über eine SPNV-Bestellung auf der Neubautrasse kann erst entschieden werden, wenn die konkrete Linienführung festgelegt wurde und mögliche Wünsche von Kommunen nach Haltepunkten feststehen, da sich erst dann das Potenzial bewerten lässt.

7. Wünsche nach neuen Haltepunkten müssen von den betroffenen Gemeinden offiziell an die BEG herangetragen werden. Sie werden dann nach dem Standardverfahren für neue SPNV-Stationen bewertet.

8. Die in die Zuständigkeit des Freistaats fallenden Verbesserungen beim SPNV-Angebot stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit.

9. Es wird gegenüber dem Bund eingefordert, auch die angrenzenden Bahnknoten Ulm und Augsburg auszubauen, damit sie den geplanten Mehrverkehr aufnehmen können. Hierbei sind sowohl im Raum Augsburg als auch in der Region Donau-lller Vorortverkehre im exakten Takt zu unterstellen. Im ersten Schritt muss der genaue Ausbaubedarf durch die laufenden Betriebsprogrammstudien ermittelt werden. Wenn das Ergebnis der Studie einen ergänzenden Ausbaubedarf in den Knotenpunkten ergibt, muss der Bund den Planungsauftrag an die DB Netz AG rechtzeitig zur BVWP-Überprüfung 2023 entsprechend erweitern.

„Ich halte es für fundamental wichtig, dass in dieser wichtigen Thematik alle Beteiligten gemeinsam an einem Strang ziehen“, betonte Landrat Martin Sailer. „Überdies bin ich Christian Bernreiter sehr dankbar, dass er uns in seiner Funktion als Bayerischer Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr so sehr unterstützt und zur Seite steht.“ Die gemeinsame Resolution sei ein erneutes starkes Signal gegenüber den Entscheidern von Bahn und Bundesverkehrsministerium. Sailer ist sich sicher: „Wir befinden uns auf einem guten Weg, die beste Lösung für unsere gesamte Region herauszuarbeiten.“