Landratsamt appelliert zum sparsamen Umgang mit Wasser
Es wird darauf hingewiesen, dass Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern über Pumpen ohnehin nicht unter den erlaubnisfreien Gemeingebrauch fallen. Das Abpumpen von Wasser aus Oberflächengewässern zur Bewässerung landwirtschaftlicher Grundstücke und von Privatgärten ist grundsätzlich nur nach vorheriger Abstimmung und Einholung einer erforderlichen Erlaubnis der Wasserrechtsbehörde zulässig. Auch unmittelbare Gewässeranlieger können sich bei Niedrigwasser nicht auf den Anliegergebrauch berufen, da in Niedrigwasserzeiten eine Entnahme von Wasser stets zur Verminderung der Wasserführung beiträgt und zu einer Beeinträchtigung des Wasserhaushalts und der Gewässerlebewesen führen kann.
„Die Situation an den Gewässern ist aufgrund der anhaltenden Hitzeperiode sehr kritisch und wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um einen sorgsamen Umgang mit Wasser – sei es in der Wasserwirtschaft oder mit Trinkwasser“, sagte Landrat Martin Sailer.