Informationen zur Grundsteuerreform


Was ändert sich bei der Grundsteuer?

Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer nach einer neuen Grundlage berechnet. Diese wird für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu ermittelt.

Bis 2024 ist für die Grundsteuer noch das alte Recht (Einheitsbewertung) entscheidend.

Die Grundsteuer B für Grundstücke des Grundvermögens wird künftig nach der Größe der Fläche von Grund und Boden sowie ggf. der Gebäudefläche und deren Nutzung berechnet.

Für die Grundsteuer A für Betriebe der Land– und Forstwirtschaft ist auch zukünftig der Ertragswert des Betriebs entscheidend.

Muss man eine Steuererklärung abgeben?

Jeder, der am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks oder Betriebs der Land- und Forstwirtschaft war, muss eine Grundsteuererklärung abgeben.

Diese können Sie entweder elektronisch über ELSTER - Ihr Online Finanzamt unter www.elster.de oder auf Papier abgeben.

Die Vordrucke stehen Ihnen ab dem 1. Juli 2022 im Internet, in Ihrem Finanzamt oder bei Ihrer Kommune zur Verfügung.

Wichtig! Die Grundsteuererklärungen müssen Sie im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 abgeben.

Weitere Informationen

·        Ausführliche Informationen und Erklärvideos unter www.grundsteuer.bayern.de

·        Chatbot auf www.elster.de unter dem Punkt „Wie finde ich Hilfe?“

·        Informations-Hotline: 089 / 30 70 00 77

Mo. - Do.: 08:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 08:00 - 16:00 Uhr

·        Kostenloser Online-Zugriff auf Daten aus dem Liegenschaftskataster vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022 über www.elster.de

·        Ausführliche Ausfüllanleitungen zur Grundsteuererklärung

·        Informationsschreiben, das ab April bis Juni 2022 an den Großteil der Eigentümerinnen und Eigentümer versandt wird

Flyer Grundsteuerreform (PDF)

Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform (PDF)

Weitere Informationen zur Grundsteuer allgemein finden Sie auf unserem Dienstleistungsportal unter "Grundsteuer".