Hilfe für Menschen aus der Ukraine

Landkreis Augsburg bereitet Unterstützung für schutzbedürftige Menschen aus der Ukraine vor




Unterbringung und Versorgung im Landkreis Augsburg

Die ersten Schutzsuchenden aus der Ukraine sind bereits in Deutschland und auch im Landkreis Augsburg angekommen. In den nächsten Tagen und Wochen werden weitere erwartet. Zeitgleich ist die Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung enorm.

Wie man sich für die Hilfesuchenden in der Ukraine privat einsetzen kann und welche Aufenthaltsmöglichkeiten in Deutschland für ukrainische Staatsangehörige bestehen, hat der Landkreis Augsburg unter anderem auf seiner Internetseite www.landkreis-augsburg.de/ukraine zusammengefasst. Außerdem wurde für aufkommende Fragen aus der Bevölkerung das E-Mail-Postfach ukrainehilfe(at)LRA-a.bayern.de eingerichtet.

Die wichtigsten Punkte werden im Folgenden erläutert:

Vermietung von Unterbringungsmöglichkeiten

Wer Wohnmöglichkeiten zur dauerhaften Anmietung für die Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine oder anderen Krisengebieten anbieten möchte, kann sich diesbezüglich per E-Mail an gm(at)LRA-a.bayern.de an das Gebäudemanagement des Landkreises Augsburg wenden.

Kostenfreies Angebot privater Unterbringungsmöglichkeiten

Personen aus dem Landkreis Augsburg, die privaten Räumlichkeiten zur Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine kostenfrei zur Verfügung stellen möchten, werden gebeten, diese über diverse PlattformenGastfreundschaft Ukraine, elinor.network oder Shelter in Bavaria zur Verfügung zu stellen.

Einreise und Aufenthalt für ukrainische Staatsangehörige

Für einen vorübergehenden Aufenthalt ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit können ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass ohne ein Visum nach Deutschland einreisen. Der Aufenthalt ist in diesem Fall grundsätzlich zunächst auf 90 Tage begrenzt. Aufgrund der aktuellen Lage in der Ukraine ist es für ukrainische Staatsangehörige, die für einen solchen Kurzaufenthalt nach Deutschland einreisen oder sich bereits hier befinden, nicht zumutbar, in die Ukraine zurückzukehren. Sie können nach heutigem Sachstand nach Ablauf der 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst weitere 90 Tagen bei der Ausländerbehörde einholen. Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist kein vorheriges Visumverfahren erforderlich.

Die Europäische Union prüft derzeit die Einführung eines erleichterten Verfahrens für ukrainische Staatsangehörigen für den weiteren humanitären Aufenthalt. Damit ist davon auszugehen, dass ein Asylantrag nicht erforderlich sein wird. Weitere Informationen hierzu werden in den nächsten Tagen erwartet. Das Recht zur Stellung eines Asylantrags besteht unabhängig davon weiterhin. Personen, die einen Asylantrag stellen möchten, können sich an die Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber, Aindlinger Straße 16, 86167 Augsburg wenden.

Für weitere Informationen steht das Amt für Ausländerwesen und Integration im Landratsamt Augsburg jederzeit für Auskünfte bereit: Zuständigkeiten Ausländerbehörde. Insbesondere bei Fragen zur Beantragung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist die Ausländerbehörde telefonisch unter 0821 3102 2795 zu erreichen.

Sach- und Geldspenden

Da sich zahlreiche Menschen dazu bereit erklären, die Menschen in der Ukraine durch Sach- und Geldspenden zu unterstützen, stellt das Landratsamt Augsburg in den nächsten Tagen auf seiner Internetseite www.landkreis-augsburg.de/ukraine eine Auflistung von seriösen (Hilfs-)Organisationen und Vereinen zusammen, die sich im Bereich der Ukraine-Hilfe einsetzen. Es wird darum gebeten, insbesondere bei Sachspenden darauf zu achten, welche Dinge zum aktuellen Zeitpunkt konkret benötigt werden, um damit auch den logistischen Aufwand für die sammelnden Stellen so gering wie möglich zu halten.

„Für finanzielle Hilfen, die direkt vor Ort ankommen, möchte ich an dieser Stelle den Verein Hilfswerk Schwaben-Bukowina e. V. nennen, der gezielt die ukrainische Partnerregion des Bezirks Schwaben in der rumänisch-ukrainischen Grenzregion Bukowina, unterstützt“, erläutert Sailer, der als Bezirkstagspräsident des Bezirks Schwaben enge Verbindungen zu den Menschen in dieser Region hat.
Spenden können per Überweisung an die folgende Bankverbindung erfolgen:

Stadtsparkasse Augsburg
Stichwort: Ukraine-Hilfe
IBAN: DE 89 7205 0000 0810 0061 06
BIC: AUGSDE77XXX

Kontakt Landratsamt

Der Bürgerservice des Landratsamtes Augsburg unterstützt bei der Vermittlung der Hilfe für Menschen aus der Ukraine telefonisch unter der 0821 3102 0 (Montag bis Mittwoch, 7.30 Uhr bis 16 Uhr, Donnerstag bis 7.30 bis 17.30 Uhr, Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr).