Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101a „Hammel (Ost)“ im Stadtteil Hammel
Überleitung in einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan
12.05.2021
Der Stadtrat Neusäß hat in seiner Sitzung vom 22. Dezember 2009 beschlossen, für das Gebiet am östlichen Ortsrand im Stadtteil Hammel einen Bebauungsplan i.S. des § 30 BauGB aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Neusäß, der Heimatstimme Nr. 1 vom 07.01.2010, amtlich bekannt gemacht. Der Umgriff des Bebauungsplanes wurde nachfolgend geringfügig reduziert.
Mit Beschluss vom 06.05.2021 hat der Stadtrat Neusäß festgelegt, das Verfahren zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes in einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan über zu leiten. Dieser Systemwechsel ist dadurch bedingt, als das Vorhaben inzwischen hinreichend konkretisiert ist und die Gebäudekonzepte im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellt und das Baurecht durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gesteuert werden kann. Die weiteren Modalitäten werden im Durchführungsvertrag geregelt.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101a „Hammel (Ost)““. Der Umgriff ist zur Verdeutlichung im Lageplan strichliert umrandet.
Der weitere Fortgang dieses Bauleitplanverfahrens wird durch eine entsprechende Bekanntmachung an dieser Stelle veröffentlicht.