Aufhebung von Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot an öffentlichen Plätzen
10.03.2021
Das heißt, dass in den definierten öffentlichen Plätzen (Festplatz, Daimlerstraße, Lohwaldstraße, Hauptstraße, Ägidiuspark) keine Maskenpflicht und kein Alkoholverbot mehr bestehen.
Trotzdem wird dringend darauf hingewiesen, auch im öffentlichen Raum die geltenden Hygienemaßnahmen, insbesondere ausreichend Abstand von mindestens 1,5 m, einzuhalten.