Bebauungsplan Nr. 118 „Bahnhof Westheim“ im Stadtteil Westheim;
Bekanntmachung
07.12.2020
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 118 „Bahnhof Westheim“ in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Der Bebauungsplan mit Begründung kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Neusäß, Hauptstraße 28, Zimmer 209, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft erteilt (§ 10 Abs. 2 und 3 BauGB).
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
- nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
Wichtiger Hinweis:
Infolge der Corona-Krise kann es zur Einschränkung öffentlicher Sprechzeiten bzw. wegen organisatorischer Maßnahmen zu faktischen Schließungen in den Kommunalverwaltungen kommen.
Für eine Einsichtnahme im Rathaus wird um Beachtung folgender Vorgaben gebeten:
Zur Einsichtnahme ist zwingend eine telefonische (0821/4606-250 oder -255) oder online Terminvereinbarung erforderlich. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft erteilt.
Die Planzeichnung, Satzung und Begründung finden Sie außerdem auf der Homepage der Stadt Neusäß.