Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des Stadtrats, ersten Bürgermeisters, Kreistags und Landrats am Sonntag, 15. März 2020
20.12.2019
1. Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens
bis Montag, den 03. Februar 2020 (41. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.
2. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:
Zimmer 017, EGRathaus Neusäß, Hauptstraße 28Montag, Dienstag, Donnerstag 7:30 – 16:30 Uhr
Mittwoch 7:30 – 17:30 Uhr
Freitag 7:30 – 12:00 Uhr
zusätzlich
Mittwoch, den 29.01.2020 17:30 – 20:00 Uhr
Sonntag, den 02.02.2020 10:00 – 12:00 Uhr
barriererfrei
3. Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum in der Gemeinde eintragen.
4. Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.
5. Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/
Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.
Neusäß, 17.12.2019
Richard Greiner
1. Bürgermeister