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Dienstleistung

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II)  ist eine Art der Sozialhilfe. Diese gewährleistet die Sicherung des Lebensunterhaltes sowie die Eingliederung in Arbeit für erwerbsfähig, hilfebedürftige Personen.

Der Grundsatz „Fördern“ und „Fordern“ ist mit dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs verbunden. Damit soll eine baldige Eingliederung in den Arbeitsmarkt erreicht werden, wofür Fördermöglichkeiten angeboten werden um die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verbessern.

Die Ansprüche auf finanzielle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, insbesondere Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (für Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres und erwerbsunfähige Haushaltsmitglieder), hängen davon ab, ob die zahlreichen Fördermöglichkeiten angenommen werden und aktive Bemühungen um eine Integration in den Arbeitsmarkt erkennbar sind.

Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld

Das Arbeitslosengeld II umfasst:
  • pauschalierte Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts (unter anderen für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Strom, kulturelle Besuche)
  • Leistungen für Mehrbedarfe für
    • werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche
    • Alleinerziehende
    • behinderte Menschen, die bestimmte Leistungen nach dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) erhalten
    • Personen, die aus medizinischen Gründen kostenaufwendige Ernährung benötigen
  • Leistungen für Unterkunft und Heizung (in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, soweit diese angemessen sind). Wenn für die Aufnahme einer Arbeit ein Umzug notwendig ist oder eine günstigere Wohnung bezogen werden muss, können auch die Umzugskosten und die Mietkaution bei vorheriger Beantragung übernommen werden.
  • Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung

Bei der Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeld II wird das Einkommen und Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.

Zudem erhalten Alleinerziehende und Elternpaare jährlich für jedes Kind, für das im August Anspruch auf Sozialgeld beziehungsweise Arbeitslosengeld II besteht, eine zusätzliche Leistung für Schulmaterialien. Voraussetzung hierfür ist, dass das jeweilige Kind eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht und keinen Anspruch auf Ausbildungsvergütung hat. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Das Arbeitslosengeld II wird beim Erstantrag frühestens ab Eingangstag des Antrages beim Jobcenter Augsburger Land für maximal sechs Monate bewilligt. Bevor dieser Zeitraum ausläuft, erhalten die Leistungsbezieher vom Jobcenter Augsburger Land ein Schreiben mit der Aufforderung, den beiliegenden Weitergewährungsantrag zu stellen. Nur wenn dieser rechtzeitig eingereicht wird, kann das Verfahren lückenlos, in der Regel für weitere sechs Monate, weiterführt werden.

Abweichende Erbringung von Leistungen

Bestimmte Leistungen werden gesondert erbracht, da diese nicht von der Regelleistung umfasst sind.

Dazu gehören:
  • Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
  • Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
  • mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

Eine Kostenübernahme für diese Leistungen kann auch für Personen gewährt werden, die keine laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II) in Anspruch nehmen.

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Mitarbeiter
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Zuständige Stelle
0821 / 99888-80
E-Mail senden / anzeigen
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Voraussetzungen

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht, wenn der Antragsteller

  • das 15. Lebensjahr vollendet aber die Altersgrenze noch nicht erreicht hat
  • erwerbsfähig ist (das bedeutet, man ist in der Lage mindestens drei Stunden am Tag, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, erwerbstätig zu sein)
  • hilfebedürftig ist (das bedeutet, man ist nicht in der Lage den Lebensunterhalt für sich und die eigene Bedarfsgemeinschaft aus eigenem Einkommen und Vermögen zu bestreiten)
  • seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat
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Verfahrensablauf

Arbeitslosengeld II wird nur auf Antrag gewährt. Hierfür sind bestimmte Vordrucke erforderlich, diese sind in der Sozialverwaltung der Stadt Neusäß und beim Jobcenter Augsburger Land erhältlich. Zusätzlich stehen diese auf der Internetseite der Agentur für Arbeit zum Herunterladen bereit.

Bei Erstantragstellung ist der Hauptantrag mit Anlagen und den erforderlichen Unterlagen selbstständig auszufüllen, hierbei ist die Sozialverwaltung der Stadt Neusäß behilflich. Der Erstantrag auf Arbeitslosengeld II ist beim Jobcenter Augsburger Land einzureichen.

Der Weiterbewilligungsantrag sowie der Antrag auf abweichende Erbringung von Leistungen (Hauptantrag mit Anlagen wie Erstantrag) mit den erforderlichen Unterlagen kann auch bei der Sozialverwaltung der Stadt Neusäß eingereicht werden, diese leitet den Antrag an das Jobcenter Augsburger Land weiter. Allerdings wird der Eingangstag beim Jobcenter Augsburger Land berücksichtigt. 

Das Jobcenter Augsburger Land führt die Berechnung des Gesamtbedarfes der Bedarfgemeinschaft durch und ist für die Bescheidung zuständig.

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Erforderliche Unterlagen

Grundsätzlich für die Erstbeantragung von Arbeitslosengeld II

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Einkommensnachweis bezüglich
  • Vermögensnachweise bezüglich
    • Sparvermögen (Sparbuch, Tagesgeldkonto)
    • Rückkaufswert von Lebensversicherungen
    • Bausparverträge
    • Aktien beziehungsweise Wertpapiere
  • Mietvertrag, gegebenenfalls Schreiben bezüglich Mieterhöhung
    oder
    bei Eigentum:
    • Nachweis über die Belastung aus dem Kapitaldienst
    • Nachweis über die Heizkosten
    • Nachweis über die einzelnen Nebenkosten
    • Nachweis über sonstige Kosten
    • Nachweis über Verwaltungskosten an Dritte
  • Versicherungspolicen bezüglich
    • Hausratversicherung
    • Haftpflichtversicherung
    • Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
    • Riester-Renten
    • Direktversicherungen
    • Unfallrente
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • gegebenenfalls Scheidungsurteil, Unterhaltstitel

Zusätzlich bei Erstantragstellung im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis

  • Arbeitspapiere (auch die Lohnsteuerkarte)
  • Arbeitsbescheinigung (auszufüllen durch den Arbeitgeber)
  • gegebenenfalls Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe

Weitergewährungsantrag auf Arbeitslosengeld II

Abweichende Erbringung von Leistungen ohne laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Einkommensnachweise der letzten sechs Monate bezüglich
  • Vermögensnachweise bezüglich
    • Sparvermögen (Sparbuch, Tagesgeldkonto)
    • Rückkaufswert von Lebensversicherungen
    • Bausparverträge
    • Aktien beziehungsweise Wertpapiere
  • Mietvertrag, gegebenenfalls Schreiben bezüglich Mieterhöhung
    oder
    bei Eigentum:
    • Nachweis über die Heizkosten
    • Nachweis über die einzelnen Nebenkosten
    • Nachweis über sonstige Kosten
    • Nachweis über Verwaltungskosten an Dritte
  • Versicherungspolicen bezüglich
    • Hausratversicherung
    • Haftpflichtversicherung
    • Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
    • Riester-Renten
    • Direktversicherungen
    • Unfallrente
  • Kontoauszüge der letzten sechs Monate
  • gegebenenfalls Scheidungsurteil, Unterhaltstitel
  • bei mehrtägigen Klassenfahrten ist das Elternschreiben der Schule erforderlich

Bezieher von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II) können die abweichende Erbringung von Leistungen duch einen formlosen Antrag stellen.

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Kosten/Leistung
Für die Beantragung des Arbeitslosengeld II werden keine Kosten erhoben.
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Sonstiges

Bezieher von Arbeitslosengeld II sind verpflichet, dem Jobcenter Augsburger Land unverzüglich und unaufgefordert alle Änderungen der persönlichen Daten schriftlich (Veränderungsmitteilung) mitzuteilen.

Zu den meldepflichtigen Daten gehören:

  • Namensänderungen
  • Änderung des Familienstandes
  • Adressänderungen
  • Krankheitszustand
  • Abwesenheit vom Wohnort, wie zum Beispiel Urlaub
  • Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse eines Mitgliedes der Bedarfsgemeinschaft
  • Änderung der Anzahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
  • Änderung der Mietkosten


Bildung- und Teilhabepaket

Durch den Bezug von Arbeitslosengeld II besteht die Möglichkeit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder zu beantragen.


Sozialvergüngstigungen

Durch den Bezug von Arbeitslosengeld II besteht die Möglichkeit die Befreiung von den Rundfunkgebühren sowie den Sozialtarif bei der Deutschen Telekom zu beantragen. Diese sind in der Regel für den gleichen Zeitraum bewilligt wie das Arbeitslosengeld II. Ein vorsorglicher Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren sollte zusammen mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt werden.
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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise
Weitere Informationen stehen auf der Internetseite der Agentur für Arbeit zur Verfügung.
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Zugehörigkeit zu
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