Navigation und Service

Volltextsuche auf: https://www.neusaess.de
change language | english
change language | english
Ansicht Neusässer Rathaus
Volltextsuche auf: https://www.neusaess.de

Dienstleistung

Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung ist eine Art der Sozialhilfe. Diese gewährleistet die Sicherung des Lebensunterhaltes für Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen Erwerbsminderung auf Dauer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind.

Die Grundsicherungsleistung umfasst:

  • pauschalierte Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts (unter anderen für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Strom, kulturelle Besuche)
  • Leistungen für Mehrbedarfe für
    • Personen mit Gehbehinderung die im Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ nachgewiesen ist
    • behinderte Menschen, die bestimmte Leistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) erhalten
    • für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche
    • Alleinerziehende
    • Personen, die aus medizinischen Gründen kostenaufwendige Ernährung benötigen
  • Leistungen für Unterkunft und Heizung (in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, soweit diese angemessen sind). Wenn eine günstigere Wohnung bezogen werden muss, können auch die Umzugskosten und die Mietkaution bei vorheriger Beantragung übernommen werden.
  • Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung

Bei der Berechnung der Höhe der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung wird das Einkommen und Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.

Dabei erfolgt gegenüber unterhaltspflichtigen Kindern beziehungsweise Eltern kein Unterhaltsrückgriff, wenn deren Jahreseinkommen unter 100.000,00 Euro liegt.

Die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung wird beim Erstantrag frühestens ab Bekanntwerden der Notlage bei der Sozialverwaltung der Stadt Neusäß für maximal zwölf Monate gewährt. Mindestens einen Monat bevor die Grundsicherungsleistung ausläuft muss ein Weitergewährungsantrag gestellt werden, dass das Verfahren lückenlos, in der Regel für weitere zwölf Monate, weitergeführt werden kann.

Einmalige Bedarfe

Bestimmte Leistungen werden gesondert erbracht, da diese nicht von der Regelleistung umfasst sind.

Dazu gehören:

  • Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
  • Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
  • mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

Eine Kostenübernahme für diese Leistungen kann auch für Personen gewährt werden, die keine laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung) in Anspruch nehmen.

^
Mitarbeiter
^
Voraussetzungen

Ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung besteht, wenn der Antragsteller

  • die Altersgrenze erreicht hat
    oder
    das 18. Lebensjahr vollendet hat und dauerhaft voll erwerbsgemindert ist
  • hilfebedürftig ist (das bedeutet, man ist nicht in der Lage den Lebensunterhalt für sich und die eigene Bedarfsgemeinschaft aus eigenem Einkommen und Vermögen zu bestreiten)
^
Verfahrensablauf

Die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung wird nur auf Antrag gewährt. Für den Erstantrag sowie den Weitergewährungsantrag ist ein bestimmter Vordruck erforderlich. Dieser ist in der Sozialverwaltung der Stadt Neusäß oder im Landratsamt Augsburg erhältlich. Zudem steht der Antrag auf der Internetseite des Landratsamts Augsburg zum Herunterladen bereit. 

Der Antrag auf Grundsicherungsleistungen ist bei der Sozialverwaltung der Stadt Neusäß einzureichen. Diese ist beim Ausfüllen des Antrages behilflich und überprüft die im Antrag angegebenen persönlichen Daten. Die Sozialverwaltung der Stadt Neusäß leitet den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Augsburg, Soziale Leistungen zur weiteren Bearbeitung und Bescheidung weiter.

^
Erforderliche Unterlagen

Erstantrag auf Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Nachweise über dauerhafte Erwerbsminderung (zum Beispiel Feststellung des Rentenversicherungsträgers oder Beschäftigung in einer Werkstätte für behinderte Menschen)
  • Einkommensnachweis bezüglich
  • Vermögensnachweise bezüglich
    • Sparvermögen (Sparbuch, Tagesgeldkonto)
    • Rückkaufswert von Lebensversicherungen
    • Bausparverträge
    • Aktien beziehungsweise Wertpapiere
  • Mietvertrag, gegebenenfalls Schreiben bezüglich Mieterhöhung
    oder
    bei Eigentum:
    • Nachweis über die Belastung aus dem Kapitaldienst
    • Nachweis über die Heizkosten
    • Nachweis über die einzelnen Nebenkosten
    • Nachweis über sonstige Kosten
    • Nachweis über Verwaltungskosten an Dritte
  • Versicherungspolicen bezüglich
    • Hausratversicherung
    • Haftpflichtversicherung
    • Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
    • Riester-Renten
    • Direktversicherungen
    • Unfallrente
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • gegebenenfalls Scheidungsurteil, Unterhaltstitel

Weitergewährungsantrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Einmalige Leistungen

Einmalige Leistungen ohne laufende Grundsicherungsleistungen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Einkommensnachweise der letzten sechs Monate bezüglich
  • Vermögensnachweise bezüglich
    • Sparvermögen (Sparbuch, Tagesgeldkonto)
    • Rückkaufswert von Lebensversicherungen
    • Bausparverträge
    • Aktien beziehungsweise Wertpapiere
  • Mietvertrag, gegebenenfalls Schreiben bezüglich Mieterhöhung
    oder
    bei Eigentum:
    • Nachweis über die Heizkosten
    • Nachweis über die einzelnen Nebenkosten
    • Nachweis über sonstige Kosten
    • Nachweis über Verwaltungskosten an Dritte
  • Versicherungspolicen bezüglich
    • Hausratversicherung
    • Haftpflichtversicherung
    • Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
    • Riester-Renten
    • Direktversicherungen
    • Unfallrente
  • Kontoauszüge der letzten sechs Monate
  • bei mehrtägigen Klassenfahrten ist das Elternschreiben der Schule erforderlich

Bezieher von laufenden Leistungen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können die abweichende Erbringung von Leistungen duch einen formlosen Antrag stellen.

^
Frist/Dauer

Für die Beantragung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden keine Kosten erhoben.

^
Kosten/Leistung

Für die Beantragung der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung werden keine Kosten erhoben.

^
Sonstiges

Bildung- und Teilhabepaket

Durch den Bezug von Grundsicherungsleistungen besteht die Möglichkeit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder zu beantragen.


Sozialvergünstigungen

Durch den Bezug von Grundsicherungsleistungen besteht die Möglichkeit die Befreiung von den Rundfunkgebühren sowie den Sozialtarif bei der Deutschen Telekom zu beantragen. Diese sind in der Regel für den gleichen Zeitraum bewilligt wie die Grundsicherungsleistung. Ein vorsorglicher Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren sollte zusammen mit dem Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung gestellt werden.

^
Rechtsgrundlage
^
Weitere Hinweise

Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Landratsamtes Augsburg zur Verfügung.

^
Zugehörigkeit zu
^
Verwandte Dienstleistungen
Direkt nach oben