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Dienstleistung

Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Es wird auf grünlichem Spezialpapier mit dunkelgrünem Bundesadler gedruckt. Polizeiliche Führungszeugnisse geben hauptsächlich Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht.

Neben dem sogenannten "Privatführungszeugnis", das für private Zwecke ausgestellt wird, gibt es auch ein sogenanntes "Behördenführungszeugnis", das zur Vorlage bei einer deutschen Behörde dient. Anwendungsfälle hierfür sind etwa Arbeitsaufnahme bei einer Behörde oder Beantragung einer amtlichen Erlaubnis (zum Beispiel Gaststättenerlaubnis, Jagdschein oder Waffenschein). Zudem gibt es noch ein erweitertes Führungszeugnis, das ist notwendig, wenn man arbeitsbedingt mit Kindern zu tun hat.

Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. In das Bundeszentralregister werden beispielsweise strafgerichtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, gegebenenfalls Namensänderungen, Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, eingetragen.

Allerdings verbleiben die Eintragungen nicht auf Dauer im Register, sondern werden nach Ablauf bestimmter Fristen gelöscht. Das Führungszeugnis enthält einen Auszug aus dem Bundeszentralregister. Sind keine Eintragungen vorhanden, steht im Führungszeugnis "Inhalt: Keine Eintragung". Die betreffende Person darf sich dann als nicht vorbestraft bezeichnen.

In Privatführungszeugnissen werden die wichtigsten Angaben aus rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen (zum Beispiel die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe) aufgeführt. Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde enthält darüber hinaus noch weitere Angaben (beispielsweise bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, wie der Widerruf des Waffenscheins oder einer Gewerbeerlaubnis).

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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf

Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses muss persönlich bei der Meldebehörde der Stadt Neusäß gestellt werden. Bei der Antragstellung muss angegeben werden, ob das Zeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Im ersteren Fall erhält der Antragsteller das Führungszeugnis durch die Post zugesandt, in letzterem Fall wird es direkt an die Behörde gesendet. Die Auskunft selbst erfolgt durch das Bundeszentralregister.

Den Antrag kann auch der gesetzliche Vertreter (zum Beispiel für Minderjährige) stellen. Eine Vertretung des Betroffenen oder seines gesetzlichen Vertreters durch einen Bevollmächtigten ist bei der Antragstellung nicht möglich.

Wenn das Führungszeugnis für eine Behörde benötigt wird, muss die Anschrift der Behörde und möglichst auch ein Aktenzeichen angegeben werden. Die Behörde hat dem Antragsteller auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren. Bei der Antragstellung kann der Antragsteller verlangen, dass das Behördenführungszeugnis für den Fall, dass es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihm genanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme durch ihn übersandt wird. Nach der Einsichtnahme leitet das Amtsgericht das Führungszeugnis an die Behörde weiter, falls der Antragsteller dem nicht widerspricht. In letzterem Fall wird das Führungszeugnis vernichtet.


Der Auszug kann auch online direkt beim Bundesamt für Justiz beantragt und bezahlt werden, dafür ist der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion notwendig. Zudem wird ein passendes Kartenlesegerät benötigt.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die der Auszug bestimmt ist und Verwendungszweck
  • bei erweitertem Führungszeugnis die Bestätigung der Institution
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Frist/Dauer

Das Führungszeugnis wird durch das Bundeszentralregister in Bonn erstellt, daher beträgt die Bearbeitungszeit circa zehn Tage.

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Kosten/Leistung

Für die Ausstellung des Führungszeugnis wird eine Gebühr in Höhe von 13,00 Euro erhoben.

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Online-Verfahren
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Weitere Hinweise
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Zugehörigkeit zu
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