Haushaltssatzung 2025 der Stadt Neusäß


Haushaltssatzung 2025

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Neusäß folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt. Er schließt in Einnahmen und Ausgaben

a) im Verwaltungshaushalt mit                                                         68.350.000,00 €

b) im Vermögenshaushalt mit                                                           20.220.000,00 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf

                                                                                                           0,00 €

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf

                                                                                                           32.707.000,00 €

festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                      355 v.H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                320 v.H.

Gewerbesteuer                                                                                 340 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

                                                                                                           4.000.000,00 €

festgesetzt.

§ 6

Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben (bzw. zu §§ 25 bis 27 KommHV) und den Stellenplan (§ 6 KommHV) beziehen, werden nicht aufgenommen.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

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