Haushaltssatzung 2025 der Stadt Neusäß
Haushaltssatzung 2025
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Neusäß folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt. Er schließt in Einnahmen und Ausgaben
a) im Verwaltungshaushalt mit 68.350.000,00 €
b) im Vermögenshaushalt mit 20.220.000,00 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
0,00 €
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
32.707.000,00 €
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 355 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 320 v.H.
Gewerbesteuer 340 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
4.000.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben (bzw. zu §§ 25 bis 27 KommHV) und den Stellenplan (§ 6 KommHV) beziehen, werden nicht aufgenommen.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.