Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 152 „Winterstraße“ im Stadtteil Westheim;
Aufstellungsbeschluss
Der konkrete Umgriff des künftigen Bebauungsplanes ist im nachstehend abgedruckten Lageplan strichliert umrandet. Dieser Lageplan ist wesentlicher Bestandteil dieser Bekanntmachung.
Der Bebauungsplan erhält die laufende Nummer 152 und die Bezeichnung „Winterstraße“.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Planungsgebiet durch Festsetzungen zu Art, Maß und Grenzen der baulichen Nutzung. Das Gebiet soll vorrangig dem Wohnen dienen. Durch den Bebauungsplan soll darüber hinaus die Nachverdichtung quartiersangemessen in verträglicher Weise festgelegt und gesteuert werden.
Der Bebauungsplan soll gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden (§ 13 a Abs. 3 BauGB).
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes aufgezeigt werden können, wird die Stadt Neusäß Ziele und Zweck der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung geben.