Die Stadt Neusaess ist bemüht, seine Website www.neusaess.de im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Wir sind ebenfalls bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.neusaess.de.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 18.12.2023
Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 18.12.2023
Als Methodik der Prüfung wurde angewandt: Selbstbewertung

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Barrierefreiheit des Webauftritts unter www.neusaess.de wurde in einem Selbsttest auf Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 sowie der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) geprüft unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.

Die Webseite unter www.neusaess.de ist teilweise vereinbar mit der BayEGovV. Sie erfüllt zum Teil die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) als auch die Kriterien der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Diese Website ist somit wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 teilweise vereinbar. Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachstehend aufgelistet.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar.
  • Sprunglinks-Probleme: Schwierigkeiten mit Screenreadern, insbesondere JAWS, beim Navigieren von Sprunglinks wie "Zum Inhalt springen".
  • Unzureichende Strukturierung von Seitenregionen: Fehlende oder unzureichende Header-, Hauptinhalt- und Footer-Regionen; mehrfache Navigationsregionen sind nicht klar strukturiert.
  • Unzureichende Überschriftenstruktur: Fehlende oder inkorrekte Anwendung von Überschriftenhierarchie (h1, h2, h3 usw.).
  • Mangelhafte Beschriftungen von Schaltern: Schaltflächen auf einigen Seiten sind für Screenreader-Nutzer nicht angemessen beschriftet.
  • Fehlende oder unzureichende Alternativtexte: Grafiken ohne aussagekräftige Alternativtexte oder mit irrelevanten Urheberrechtsinformationen.
  • Unklare Linkbeschriftungen: Einige Links sind für Nutzer nicht klar und eindeutig beschrieben.
  • Unzureichende Beschriftungen von Formularfeldern: Einige Formularfelder sind nicht barrierefrei beschriftet.
  • Suboptimale Gesamtstruktur: Verbesserungsbedarf in der Strukturierung von Artikelbeiträgen und Behandlung leerer Bereiche, auf die JAWS fokussiert.
  • Unzugängliche Bereiche: Bestimmte durch Schalter ausgelöste Bereiche sind nicht für alle Screenreader-Nutzer zugänglich.
  • Nicht alle Formularfeld haben zugängliche Namen
  • Textkontraste sind im nativen Modus nicht immer ausreichend
  • Nicht Links sind vom umgebenden Text unterscheidbar
  • Nicht alle Buttons haben zugängliche Namen

Nicht-barrierefreie Inhalte stellen wir Ihnen auf Anfrage in einem barrierefreien Format zur Verfügung, beispielsweise Transkriptionen für Videos (sofern vorhanden) oder PDF-Dokumente.

Es wird sich stets seitens der Verantwortlichen darum bemüht schnellst möglich alle Barrieren innerhalb des Webangebots zu erkennen und beheben bzw. barrierefreie Alternativen bereitzustellen.

Barriere melden: Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktdaten

Zuständig für Ihre Anfragen und für die Barrierefreiheit auf der Website ist:

Stadt Neusäß
Hauptstraße 28
86356 Neusäß

Telefon: +49 821/4606-0
E-Mail: stadt(at)neusaess.de

Kontaktformular

Melden Sie sich, wenn

  • Sie Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten bemerkt haben.
  • Sie Inhalte in einem barrierefreien Format benötigen, beispielsweise Transkriptionen für Videos oder PDF-Dokumente.
  • Sie Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte benötigen.
  • Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständige Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.

Antrag online stellen: Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit

Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv(at)bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung