Im Frühjahr 2023 werden wieder die ehrenamtlichen Richter für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt. Im Vorfeld muss auch die Stadt Neusäß hierfür eine Vorschlagsliste erstellen.

In Verhandlungen des Strafrechts bezeichnet man die ehrenamtlichen Richter traditionell als "Schöffen" bzw. in Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende als "Jugendschöffen". Mit ihrer Mitwirkung und ihrer Stimme greifen sie in die Grundrechte ihrer vor Gericht stehenden Mitmenschen ein, denn sie nehmen u.a. an der Hauptverhandlung in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme teil wie die Berufsrichter, und sie beeinflussen das Verfahren und das Urteil. Somit ist es ein sehr verantwortungsvolles Amt, das die ehrenamtlichen Richter bekleiden.

Die ehrenamtlichen Schöffen werden jeweils für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt. Die nächste Schöffenwahl findet im Frühjahr 2023 für die Amtsperiode 2024 bis 2028 statt.

Auch die Stadt Neusäß muss für die Schöffen in Strafsachen und für die Jugendhilfeausschüsse für die Jugendschöffen sog. Vorschlagslisten aufstellen, aus denen ein Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Schöffen für die Jugend- und die Erwachsenengerichte wählt. In diese können Deutsche, die in Neusäß wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahren alt sind, aufgenommen werden.

Für die Bewerbung bzw. den Vorschlag eines Schöffen sind die folgenden Fristen zu beachten:

  • Bewerbung zum Jugendschöffen bis zum 23.02.2023
  • Bewerbung zum Schöffen bis zum 31.03.2023

Nachfolgend einige Internetlinks mit weiteren Informationen über die Tätigkeit von ehrenamtlichen Richtern.

Für die Bewerbung bzw. den Vorschlag eines Schöffen können die verlinkten Bewerbungsformulare verwendet werden. Es werden aber auch alle sonstigen Bewerbungsformulare, die im Internet zur Verfügung gestellt werden, akzeptiert.