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Dienstleistung

Führungszeugnis; Beantragung eines Europäischen Führungszeugnisses

Das Europäische Führungszeugnisses muss nicht beantragt werden. Bei der Ausstellung eines Führungszeugnisses an Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der EU werden die Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates vollständig aufgenommen. 

Bei Anträgen auf Ausstellung eines einfachen oder erweiterten Führungszeugnisses wird bei Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union der jeweilige Herkunftsmitgliedstaat um Mitteilung ersucht über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaats.

Teilt der Herkunftsmitgliedsstaat Eintragungen im Strafregister mit, so werden diese vollständig und in der übermittelten Sprache aufgenommen, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben erfolgt dabei nicht.

Erteilt der Herkunftsmitgliedstaat keine Auskunft aus seinem Strafregister, wird im Führungszeugnis darauf hingewiesen.

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Mitarbeiter
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Voraussetzungen
  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • bei Geschäftsunfähigkeit ist der Antrag gegebenenfalls durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen
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Verfahrensablauf

Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses muss persönlich bei der Meldebehörde der Stadt Neusäß gestellt werden. Bei der Antragstellung muss angegeben werden, ob das Zeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Im ersteren Fall erhält der Antragsteller das Führungszeugnis durch die Post zugesandt, in letzterem Fall wird es direkt an die Behörde gesendet. Die Auskunft selbst erfolgt durch das Bundeszentralregister.

Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses muss persönlich bei der Meldebehörde der Stadt Neusäß gestellt werden.

Grundsätzlich muss der Antrag persönlich gestellt werden. Eine unmittelbare Antragstellung beim Bundeszentralregister ist nicht vorgesehen. Den Antrag kann auch der gesetzliche Vertreter (zum Beispiel für Minderjährige) stellen. Eine Vertretung des Betroffenen oder seines gesetzlichen Vertreters durch einen Bevollmächtigten ist bei der Antragstellung nicht möglich.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Passersatz
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Frist/Dauer

Das Führungszeugnis wird duch das Bundeszentralregister in Bonn erstellt, daher beträgt die Bearbeitungszeit circa 20 Tage.

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Kosten/Leistung

Für die Ausstellung des Führungszeugnisses wird eine Gebühr in Höhe von 17,00 € erhoben.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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