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Dienstleistung

Lohnsteuerkarte

Ab dem Jahr 2012 erfolgt kein Versand einer neuen Lohnsteuerkarte mehr.
 
Die frühere Papierlohnsteuerkarte wurde durch das ELStAM-Verfahren (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) ersetzt. Der Arbeitgeber benötigt Lohnsteuerabzugsmerkmale, wie z. B. Steuerklasse und Freibeträge, um die Lohnsteuer berechnen und abführen zu können. Diese sind in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und stehen dem Arbeitgeber – nach einer Berechtigungsprüfung – zum elektronischen Abruf bereit.

Sobald der Arbeitgeber das elektronische Verfahren nutzt, können steuerlich bedeutsame Änderungen nach ihrer Eintragung im Melderegister (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch beim Lohnsteuerabzug der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.

In diesem Zusammenhang wechselt ab dem Jahr 2011 die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (zum Beispiel Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter.  Dadurch entfällt für diese Fälle der Kontakt mit den Städten und Gemeinden.
Für Änderungen der Meldedaten an sich (zum Beispiel Heirat, Geburt, Kirchenein- oder Austritt) sind weiterhin die Gemeinden zuständig.

Seit Einführung des elektronischen Verfahrens  müssen sämtliche antragsgebundene Einträge und Freibeträge erneut beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

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Mitarbeiter
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Weitere Hinweise

Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Finanzamtes zur Verfügung.

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Zugehörigkeit zu
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